Die fünfzehn schulgebundenen Hamburger Schullandheime erhalten Unterstützung im Umfang von rund einer Million Euro von der Schulbehörde, um die Corona-Zeit zu überstehen. Damit der Erhalt der Heime über die Krisenzeit gesichert werden kann, wurde ein umfangreiches Nothilfeprogramm entwickelt. Bildungssenator
Ties Rabe: „Ich schätze den wertvollen Beitrag, den die Schullandheime für den Bildungserfolg des Hamburger Schulsystems leisten und möchte, dass dieser Beitrag auch in Zukunft sichergestellt ist. Die Schullandheime stehen vor großen existenziellen Herausforderungen, da auch sie die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz und der Eindämmung der Corona-Pandemie hart treffen. Klassenreisen finden im Augenblick nicht mehr statt. In den Häusern können keine Gäste mehr übernachten.“
Rabe weiter: „Die Schulbehörde hat ein Hilfspaket für die in Trägerschaft von gemeinnützigen Fördervereinen der jeweiligen Schulen betriebenen Schullandheime geschnürt. Im Rahmen eines Sondernothilfeprogramms werden zunächst über eine halbe Million Euro zur Verfügung gestellt.“ Um diese Nothilfe in Anspruch zu nehmen, können die jeweiligen Fördervereine der schulgebundenen Schullandheime jetzt einen Antrag auf Nothilfe stellen. Mit dieser Nothilfe sollen die durch Corona bedingten Einnahmeausfälle ausgeglichen und der Erhalt der Heime über die Corona-Zeit hinaus gesichert werden. Ziel sei es, betonte der Schulsenator, die Schullandheime als Bildungsstätten und Ziel von Klassenreisen zu sichern.
Im Antragsverfahren legen die Träger der Schullandheime unter anderem einen Finanzierungsplan vor und stellen die Umsetzung möglicher Einsparpotenziale dar. Die Höhe der im Einzelfall zur Verfügung gestellten Mittel wird unterschiedlich sein, da die Kostenstrukturen bei den einzelnen Heimen, zum Beispiel bedingt durch die Größe und die Art der Beschäftigung des Personals, sich von Einrichtung zu Einrichtung unterscheiden.
Die Schulbehörde hat nun die einzelnen Fördervereine der schulgebundenen Schullandheime angeschrieben und über diese Unterstützungsmöglichkeit informiert. Das Sondernothilfeprogramm umfasst zunächst den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Juli 2020.