Für den Standort nach der „Perspektive Wohnen“ sind laut Drs. 21/9744 genau 118 Wohnein- heiten für maximal 500 Flüchtlinge geplant. Ende 2017 begann die Belegung der öffentlich-rechtlichen Unterkunft (örU).
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. In Drs. 21/13463 heißt es, die in Drs. 21/13052 angeführte abgeschlossene Belegung im ersten Baufeld würde nur die nicht für Zwecke der örU vermieteten Wohnungen betreffen. Um wie viele Sozialwohnungen im ersten Bauabschnitt, bei denen die Belegung abgeschlossen ist, handelt es sich?
Im Zeitraum vom 01.05.2018 bis 31.07.2018 wurden 59 Sozialwohnungen in Betrieb genommen und vermietet.
2. Wie viele Personen waren in der örU Poppenbütteler Berg Ende Juli 2018 untergebracht?
3. Wie viele davon sind erwachsene Männer, erwachsene Frauen, wie viele davon Kinder (Anteil Jungen, Mädchen)? Wie ist die Altersstruktur (Jüngste/r, Älteste/r, Durchschnittsalter)?
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