20. Dezember 2018
Versorgungsanrechte, die beide Partner während der Ehe erworben haben, werden beim Versorgungsausgleich als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet. Sie gehören beiden somit zu gleichen Teilen. Das bedeutet, dass beide gleich hohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit haben. Anlässlich einer Ehescheidung sind seit dem 1. Juli 1977 die in der Ehezeit erworbenen Anteile von […]