27. Mai 2019
Nach den §§ 24 – 26 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes für die Freie und Hansestadt Hamburg ist die Vollzugspolizei befugt, Schusswaffen im Rahmen der Gefahrenabwehr einzusetzen. Das Thema hat jüngst an Aktualität gewonnen, nachdem das „Hamburger Abendblatt“ am 22. Mai 2019 berichtet hatte, dass ein Mann, der in Hamburg-Hausbruch mit […]