Mit Schriftlichen Kleinen Anfragen vom 29. Juli 2019 (Drs. 21/17895), 4. De- zember 2019 (Drs. 21/19241), 8. Januar 2020 (Drs. 21/19572) und 20. Janu- ar 2020 (Drs. 21/19777) habe ich den Senat zur Zukunft der leer stehenden Flüchtlingsunterkunft in der Stargarder Straße 62 im Stadtteil Hamburg- Rahlstedt befragt. Der letzte Stand ist, dass das Objekt künftig als Unterkunft für Auszubildende mit Fluchthintergrund genutzt werden soll. Ein Einzug von Auszubildenden könne jedoch erst nach einer umfangreichen Renovierung und Neuausstattung stattfinden. Hierfür stehen Steuermittel in Höhe von etwa 70 000 Euro zur Verfügung, obwohl die ehemalige Flüchtlingsunterkunft erst bei der Errichtung im Jahre 2015 (vergleiche meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 12. Juni 2015, Drs. 21/753) vollständig eingerichtet wurde. Die Arbeiten und die Eröffnung als Unterkunft von Auszubildenden verzögern sich jedoch aktuell, da die zuständige Behörde Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Handwerksunternehmen feststellen muss. Bis zum heutigen Tage sind weder Auszubildende eingezogen noch ist eine Veränderung vor Ort erkennbar (Stand 12. Februar 2020).
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21/20159 |
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