Drucksache: 21/16561 |
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In der Drs. 21/7880 wurde unter anderem mitgeteilt, welche Ersatzmaßnahmen für die drei gefällten gesunden Kastanienbäume festgelegt wurden.

Außerdem wurden weitere Ausgleichsmaßnahmen durch die Bauherren auf den Grundstücken angeboten. Die Ersatzleistungen wurden als Bedingung (Zahlung) beziehungsweise Nebenbestimmung (Pflanzung) im Rahmen der Baugenehmigung festgesetzt: