Für den Standort nach der „Perspektive Wohnen“ sind laut Drs. 21/9744 genau 118 Wohnein- heiten für maximal 500 Flüchtlinge geplant. Ende 2017 begann die Belegung der öffentlich-rechtlichen Unterkunft (örU).
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. InDrs.21/13463 heißt es, die in Drs.21/13052 angeführte abgeschlossene Belegung im ersten Baufeld würde nur die nicht für Zwecke der örU vermieteten Wohnungen betreffen. Drs. 21/9744 erwähnt insgesamt 182 Wohnungen im ersten Bauabschnitt, allerdings mit Stand Juli 2017. Bei wie vielen Wohnungen war im April 2018 die Belegung abgeschlossen und waren es ausschließlich Sozialwohnungen oder auch Wohnungen, die in die freie Vermietung gegangen sind?
Die ersten Einzüge fanden am 1. Mai 2018 in insgesamt elf Sozialwohnungen (1. Förderweg) statt.
2. Wie viele Personen waren in der örU Poppenbütteler Berg Ende Juni 2018 untergebracht?
3. Wie viele davon sind erwachsene Männer, erwachsene Frauen, wie viele davon Kinder (Anteil
Jungen, Mädchen)? Wie ist die Altersstruktur (Jüngste/r, Älteste/r, Durchschnittsalter)?