Drucksache: 21/17141 |
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Mit dem Urteil vom 11. April 2019 hat das Hanseatische Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 für unwirksam erklärt. Damit wurden die jahrzehntelangen Pläne, die naturfachlich sensiblen Freiflächen unmittelbar am Natur- schutzgebiet Wohldorfer Wald zu bebauen, endgültig gestoppt. Der Bebauungsplan wurde 2008 beschlossen. Die 2011 von Olaf Scholz und der SPD versprochene Über- arbeitung des Bebauungsplans wurde nie umgesetzt und seit 2015/2016 hat der rot- grüne Senat die Baupläne für die Flächen an der Hoisbütteler Straße wieder deutlich forciert.

Das Gericht urteilt, die Stadt hätte die Belange der Natur nicht ausreichend berück- sichtigt und hätte es versäumt, notwendige faunistische Gutachten zu erstellen. Gleichzeitig stellt es aber auch die generelle Eignung der betroffenen Fläche für den Wohnungsbau prinzipiell infrage, da die Eingriffe in die Lebensstätten geschützter Arten für die Planziele nicht zu rechtfertigen seien.