Zuletzt mit Schriftlicher Kleiner Anfrage vom 19. März 2018 (Drs. 21/12381) habe ich den Senat über die anhaltenden Fälle an privaten Drohnen, die im Hamburger Luftraum und hier insbesondere trotz Verbots im Bereich um den Hamburger Flughafen gestartet werden, befragt. Angesichts wiederkehrender Vorfälle, wie beispielsweise das „Hamburger Abendblatt“ und „Die Welt“ Hamburg am 27. Juni 2019 bezüglich einer gestörten Landung eines Ferienfliegers am Hamburger Flughafen berichtet haben, bleibt die Gefährdung durch Drohnen bestehen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Wie viele Starts von Drohnen sind jeweils in den Jahren 2018 und 2019 (Stichtag 31. Oktober 2019) in welchen Bereichen jeweils in einer Ent- fernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung welcher Flugplätze (Flughafen Hamburg, Sonderlandeplatz Finkenwerder, Segel- flugplätze Fischbek und Boberg sowie die Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern in Hamburg) sowie über Menschenmengen registriert worden?