Kleine Anfrage vom 11.05.2020
Sachverhalt:
Mit Drucksache 21/18127 vom 30.08.2019 wurde das ehemalige Gelände der Druckerei wie folgt beschrieben: Das in Rede stehende Grundstück in der Gemarkung Meiendorf besteht aus mehreren Flurstücken und hat eine Größe von insgesamt 51 236 m2. Es befindet sich nach Kenntnis der zuständigen Behörde seit dem 3. Mai 2018 in Privatbesitz. Am 12.November 2012 ging das Grundstück aufgrund einer Auflassung in den Besitz einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) über, aus der das Grundstück in das derzeitige Privateigentum vererbt wurde.
Da es sich um eine natürliche Person handelt, die nach der Verordnung (EU)
2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dem Datenschutz unterliegt, kann die zuständige Behörde hier keine Nennung vornehmen.
……(siehe weiter Drucksachenlink…..)…..