Antrag der CDU-Fraktion
Sachverhalt:
Der Regionalausschuss Rahlstedt hat den Antrag am 2.10.19 einstimmig beschossen und als umweltrelevanten TOP in den KUV überwiesen.
Im Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 wurde die Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB betei- ligt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger gemäß § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuchs wurden von der bezirklichen Verwaltung geprüft und es erfolgten Abwägungsvorschläge des Bezirksamts. Unter Punkt 24.2 zur altlastverdächtigen Fläche 7840-006/00 hat das Bezirksamt u.a. folgendes ausgeführt:
Zu der altlastverdächtigen Fläche 7840-006/00 wurde eine Aktenrecherche zur Nutzungshistorie der Altablagerung durchgeführt, wobei auch die Hinweise einer Zeitzeugin eingeflossen sind. Im Ergebnis lassen sich aus den vorliegenden Erkenntnissen auch weiterhin keine Nutzungs- konflikte ableiten, die die Erschließung und Nutzung der Gewerbegebiete des Bebauungspla- nes in Frage stellen. Zusammenfassend kann aufgrund der Rechercheergebnisse festgehalten werden, dass der Sand-/Kiesabbau im Wesentlichen 1976/1977 stattgefunden und sich vermutlich überwiegend auf den südlichen Teil der Flächen an der Stellau konzentriert hat, auch in den Überschwemmungsbereich der Stellau reinreichend. Verfüllungen sowie weitere Ablagerungen auf der Fläche erfolgten im Wesentlichen vermutlich bis Ende der 1970er Jahre, nachfolgend fanden aber auch „wilde“ Müllablagerungen statt. Es wurden gemäß der Recher-cheergebnisse Bodenaushub, Bauschutt, Asphalt, Gartenabfälle, Sperrmüll und Ma-schinenteile, ggf. Eternit- platten u.ä. abgelagert; Hausmüll nur in kleinen Mengen. Auf der nördlichen Fläche wurden nur in geringerem Umfang Sand-/Kiesabbau betrieben und entsprechend geringere Mengen an Abfällen abgelagert…..