Drucksache:
21-0343 |
Datum:
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Urheber:
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Antrag der CDU-Fraktion
Sachverhalt:
Zur Barrierefreiheit gehört auch die Nutzung von Dienstleistungen im öffentlichen Raum für seh- behinderte Menschen zu ermöglichen.
Leider ist nun festzustellen, dass sich die Beleuchtung innerhalb der Fahrgastuntestände des HVV mittels der Leuchtreklame scheinbar regelhaft auf der gegenüberliegenden Seite der aus- gehängten Fahrpläne befindet.
Von Vorteil wäre es, die Fahrpläne schlicht nah dieser Beleuchtungsquelle zu verorten und da- mit sehbehinderten Menschen auch im Dunkeln diesen Service zu bieten.
Beschluss: Zustimmung (21-0343.1)
https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1010899