15. Mai 2020
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit heute veröffentlichtem Beschluss festgestellt, dass die vorübergehende Schließung von Fitness- und Sportstudios eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Gewerben darstellt und daher rechtsfehlerhaft ist (20 E 2029/20). Den weitergehenden, auf die Änderung der Coronavirus-Eindämmungsverordnung gerichteten Antrag hat das Verwaltungsgericht dagegen abgelehnt. Nach […]