Betr.: Damit die Integration gelingt − Mit halbjährlichen Bericht einen Überblick über den Fortschritt der Arbeitsmarktmaßnahmen für Flüchtlinge erlangen
Zwar hat der rot-grüne Senat bereits zweimal die Forderung der CDU-Fraktion nach einem halbjährlichen Bericht über den Fortschritt der Arbeitsmarktmaßnahmen für Flüchtlinge (Drs. 21/7107 und 21/12026) abgelehnt, doch das ändert nichts an der Notwendigkeit eines solchen Berichts. Bereits ein kurzer Blick in den Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit vom September 2018 offenbart für Hamburg, dass es einen Anstieg der Arbeitslosigkeit bei Afghanen, Syrern und Irakern gegeben hat. Waren im Oktober 2017 noch 6.447 Personen aus den Top-Acht-Asylherkunftsländern arbeitslos, waren es im Oktober 2018 7.822 und somit 21,3 Prozent mehr. Ein erstes Problem ist bereits, dass die Zahl der Teilnehmer und vor allem der erfolgreichen Absolventen eines Integrationskurses nicht kommuniziert wird, obwohl der Senat im- mer wieder betont (zuletzt in Drs. 21/13901), dass er einen regelmäßigen Informati- onsaustausch mit dem für die Integrationskurse zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) pflege. Zuletzt verwies der Senat am 27. November 2018 erneut auf Zahlen für den Januar 2018, was absolut ungenügend ist, um als Parlament kontrollieren zu können, ob die Versorgung der Flüchtlinge mit Deutschkursen ausreichend ist. Dabei ist die Kenntnis der deutschen Sprache der Schlüssel zur Integration und Aufnahme einer Arbeit. Auch bekommen es die Akteure im Bereich Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge nicht hin, die vorhandenen Kurse in Qualifizie- rungsmaßnahmen vollständig zu belegen. Immer wieder ergeben direkte Nachfragen der CDU-Fraktion wie beispielsweise in den Großen Anfragen „Nutzt der rot-grüne Senat tatsächlich alle Chancen der zur Verfügung stehenden Arbeitsmarktprogramme für Flüchtlinge?“, dass vorhandene Kursplätze nicht belegt sind.