Drucksache: 21-3423 |
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Sachverhalt:

In Hamburg regelt eine Globalrichtlinie die Ausweisung und Einrichtung von Hundeauslaufzonen sowie die Freigabe von Wegen, Pfaden und Rasenflächen in öffentlichen Grün-und Erholungsanlagen durch die Bezirksämter. Bei den Hundeauslaufzonen handelt es sich um besonders gekennzeichnete Flächen, auf denen die Hunde mit Ausnahme der gefährlichen Hunde im Sinne des hamburgischen Hundegesetzes nach Maßgabe des § 28 der Straßenverkehrsordnung unangeleint umherlaufen können.

Am Rande eines Parkwanderweges der Straßenzüge Leharstraße und Egilskamp befindet sich solch eine Hundeauslaufzone.

Am Gehwegrand dieser Auslaufzone steht eine Parkbank, die gerne von den Hundehaltern zum Verweilen genutzt wird. Da die Parkbank jedoch zum Gehweg ausgerichtet ist und die Hunde ab und zu zu ihren Haltern laufen, ergeben sich immer wieder Konflikte mit Fußgängern, jedoch überwiegend mit Radfahrern.

Gerne würden die Hundehalter diese Begegnungskonflikte vermeiden und schlagen eine Umsetzung der Parkbank mit Ausrichtung zur Auslauffläche und/oder das Aufstellen von Sitzmöglichkeiten in Form von Baumstämmen am Rande der Auslauffläche nahe der rückwärtigen Büsche vor.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

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Petitum/Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Parkbank an der Hundeauslaufzone Leharstraße/Egilskamp in Meiendorf umgesetzt werden kann, so dass die Ausrichtung der Bank Richtung Auslauffläche zeigt und/oder am hinteren Rand der Auslauffläche Sitzmöglichkeiten in Form von Baumstämmen geschaffen werden können.

Das Ergebnis möge dem Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah mitgeteilt werden.

Auszug (hamburg.de)