Drucksache: 22/3999 |
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Vor fast genau 20 Jahren wurde am 12. April 2001 das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde als Reaktion auf zahlreiche Beißattacken – so wie am 26. Juni 2000 in Hamburg auf ein durch zwei Hunde zu Tode gekommenes sechsjähriges Kind auf einem Schulhof – im Deutschen Bundestag beschlossen. Ergänzend wurden zahlreiche Landesgesetze erlassen – so in Hamburg das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden, das auch Vorschriften zu gefährlichen Hunden enthält. .…