Digitale Asbestanzeige
Neues Online-Formular erleichtert Unternehmen die Meldung von Asbestanzeigen
Zu den strengen Regeln, die Unternehmen im Umgang mit Asbest beachten müssen, gehört auch die korrekte Meldung geplanter Tätigkeiten an das Amt für Arbeitsschutz. Seit dem 21. Mai 2020 ist die Meldung von geplanten Tätigkeiten im Umgang mit Asbest für Unternehmen deutlich einfacher. Ihre Asbestanzeigen können nun schnell und direkt in einem Online-Formular der Stadt erfasst und an das Amt für Arbeitsschutz der zuständigen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) versendet werden.
Etwa 2.600 Anzeigen über die Verarbeitung von Asbest werden jährlich von Bau-, Abbruch- und Sanierungsunternehmen an das Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz gerichtet. Im hamburgweiten Digitalangebot serviceportal.hamburg.de können die Hamburger Unternehmen ihre Anzeigen und den Bearbeitungsfortschritt nun transparent verfolgen. Filterfunktionen, Datei-Export und die Möglichkeit zu Rückfragen sollen Komfort und Zeitersparnis spürbar erhöhen.
Und auch bei der Bearbeitung und Verwaltung der Anzeigen kann durch das neue Online-Angebot ab sofort Aufwand eingespart werden: Anzeigen und Anträge werden bei der Arbeitsschutzbehörde automatisch in das Fachverfahren IFAS importiert und die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über neue Anzeigen informiert. Fehlen dabei Angaben oder Dokumente, wird die Rückfrage einfacher und schneller. Die bisherige Übertragung per E-Mail oder Fax bleibt für eine Übergangszeit jedoch weiterhin möglich.
„Mit dem neuen digitalen Angebot entlasten wir gleichzeitig Unternehmen und Stadt von manuellem und zeitlichem Aufwand und stärken gleichzeitig die Beratungs- und Prüfaufgaben des Arbeitsschutzes“, sagt Dr. Matthias Gruhl, Staatsrat der Behörde für Gesundheit- und Verbraucherschutz.
Entwicklung und Umsetzung der neuen Anwendung sind als Pilotprojekt für Hamburgs Unternehmen ein Teil der Initiative „DigitalFirst“, die sich zum Ziel gemacht hat, die gesamte Hamburger Verwaltung digital zu modernisieren und die digitalen Angebote auszuweiten. Nicht nur im Fall der Asbestanzeigen geht es dabei um schnellere Information, Vermeidung von Mehrfacheingaben, komfortable Nutzung bereits vorhandener Daten und eine verbesserte sowie zielführende Kommunikation zwischen Verwaltung und Betrieben.
Fragen zur Nutzung oder zur Freischaltung des neuen Digitalangebots erhalten Unternehmen unter der E-Mail odservicebgv@bgv.hamburg.de