Hamburg lockert weitere Corona-bedingte Einschränkungen:
14-tägige Quarantäne nach Einreise aus der EU entfällt
Hamburg hat heute im Einklang mit dem Bund und anderen Ländern weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Für Reiserückkehrer und Einreisende aus der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Großbritannien und Nordirland gilt ab morgen (19. Mai) keine Verpflichtung mehr zu zwei Wochen häuslicher Quarantäne. Die Quarantäne-Verpflichtung lebt nur dann wieder auf, wenn es im jeweiligen Staat laut Robert Koch-Institut (RKI) zu einem signifikanten Anstieg des Infektionsgeschehens kommt (50 Fälle pro 100 000 Einwohner in den letzten 7 Tage). Dies entspricht der Schwelle für die Aufhebung von Lockerungen in Deutschland. Für Einreisende aus Drittstaaten gilt grundsätzlich weiterhin eine Pflicht, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Einreisen aus Drittstaaten sind nur in ausgewählten Fällen zulässig.
Dazu sagt Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Um die Übertragung von im Ausland erworbenen Infektionen zu unterbinden, wurden in Hamburg wie in den anderen Ländern am 10. April Quarantäne-Regeln für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland eingeführt. Da es gelungen ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen, erleichtern wir mit dieser Lockerung der Quarantäne-Anordnung vielen Hamburgerinnen und Hamburgern das Reisen und vollziehen in ganz Deutschland einen wichtigen Schritt zurück zur europäischen Normalität der guten und offenen Nachbarschaft. Wichtig bleibt dabei, das Infektionsgeschehen in Europa weiterhin im Blick zu behalten.“
Einreisen aus Drittstaaten sind gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates vom 17. März 2020 nur in ausgewählten Fällen zulässig. Diese Regelung gilt bis zum 15. Juni 2020. Rückkehrer aus Drittstaaten werden nach wie vor als ansteckungsverdächtig eingestuft, da sich für Drittstaaten das jeweilige Infektionsgeschehen sowie die Ansteckungsgefahr nicht ausreichend sicher beurteilen lässt. Für sie gilt die 14-tägige Quarantäne-Pflicht und die obligatorische Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt. Im Falle einer Einreise aus einem Drittstaat kann die Quarantäne-Pflicht jedoch entfallen, sollte das RKI für das jeweilige Drittland ein geringes Infektionsgeschehen feststellen.
Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht gelten weiterhin unter anderem für Berufspendler, Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Waren transportieren, Bau- und Saisonarbeitskräfte, Mitarbeiter von Unternehmen der Daseinsvorsorge (u. a. Energie- und Wärmeversorgung), strukturrelevante Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr sowie für Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen und den Gesundheitsbehörden.
Personen, die sich lediglich auf der Durchreise durch Hamburg befinden, sind angehalten, die Hansestadt auf unmittelbarem Weg zu verlassen, die Durchreise ist gestattet.
Übergangsregelungen:
Für Personen, die vor dem 19. Mai aus EU- oder Schengen-Staaten nach Hamburg eingereist sind und sich derzeit in häuslicher Quarantäne befinden, entfällt diese mit dem Inkrafttreten der neugefassten Rechtsverordnung, insofern sie keine Krankheitssymptome haben oder zum Zeitpunkt der Einreise nicht aus einem Staat eingereist sind, welcher laut Veröffentlichung des RKI eine Neuinfiziertenzahl von mehr als 50 Fällen pro 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen aufwies.
Die sechste Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung ist vorbehaltlich der dynamischen Entwicklung von Infektionsgeschehen bis zum 31. Mai 2020 gültig und in Kürze unter folgendem Link zu finden: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/
Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen
Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 4.500 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach derzeit von rund 300 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind rund 90 Prozent aller insgesamt gemeldeten Fälle in Hamburg bereits genesen. Seit der gestrigen Meldung wurden von den Gesundheitsämtern in Hamburg 5 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Die Zahl der in Hamburg insgesamt gemeldeten Fälle liegt damit bei 5.034.
Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 234 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 210 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.
Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 61 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 27 Personen intensivmedizinisch betreut. Es ist nach wie vor erkennbar, dass die Zahlen sowohl im stationären Bereich als auch auf der Intensivstation seit Tagen kontinuierlich rückläufig sind. Zum Vergleich: Mitte April befanden sich über 260 Personen aufgrund einer Coronavirus-Infektion mit Wohnort Hamburg im Krankenhaus.
Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern
- OFFIZIELLE CORONA-INFORMATIONEN DES HAMBURGER SENATS
Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfen und Angebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Unternehmen, Einzelhandel, Beschäftigte, Kitas, Schulen, Sport, Gesundheit, Engagement und vielen weiteren Themen. Unter dem Punkt „FAQ“ finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus in Hamburg nach Themen sortiert.
- CORONA-HOTLINE DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.