Hamburgs Positionen zur 989. Sitzung des Bundesrates
An der Sitzung nehmen Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher, Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank sowie Staatsrätin Almut Möller teil.
Erweiterung der Hilfen und Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
Der Bundesrat beschäftigt sich am Freitag mit mehreren Gesetzen des Deutschen Bundestages, mit denen weitere Maßnahmen und Unterstützungen wegen der Auswirkungen des Corona-Virus beschlossen wurden.
Mit dem sog. Sozialschutzpaket II soll durch die Corona-Krise besonders in Not geratenen Menschen zusätzlich geholfen werden. Nach den ersten Sofortmaßnahmen werden die Regelungen zum Kurzarbeitergeld so erweitert, dass gestaffelt jeweils nach dem vierten und dem siebten Bezugsmonat eine Erhöhung bis auf 80% des letzten Nettogehaltes (bzw. 87% mit Kindern im Haushalt) möglich ist. Außerdem dürfen alle Berufsgruppen bis zur Höhe des jeweiligen ursprünglichen Einkommens hinzuverdienen. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I wird die Bezugsdauer um drei Monate verlängert, falls der Bezug zwischen Mai und Jahresende auslaufen würde.
Mit einem weiteren Gesetz, das Hamburg ausdrücklich begrüßt, werden die Regelungen zum Elterngeld angepasst. Eltern in bestimmten Berufen können ihre ursprünglich zwischen März und Dezember 2020 geplanten Elterngeldmonate ins kommende Jahr aufschieben. Auch der Partnerschaftsbonus kann erhalten bleiben.
Ein weiterer Bestandteil des Pakets ist das zweite Bevölkerungsschutzgesetz. Im Bereich der Gesundheitsversorgung werden hierdurch Maßnahmen des ersten Corona-Pakets nachgeschärft. Außerdem werden Pflegeeinrichtungen zur Zahlung einer einmaligen „Corona-Prämie“ an ihre Beschäftigten verpflichtet, um deren besondere Leistungen in der Zeit der Pandemie zusätzlich zu honorieren. Daneben wird u. a. eine Schutzregelung für privat Krankenversicherte eingeführt, die in der aktuellen Krise vorübergehend hilfebedürftig werden und in den Basistarif ihrer Krankenversicherung rutschen: sie erhalten künftig ein Rückkehrrecht in ihren vorherigen Versicherungstarif ohne Gesundheitsprüfung, wenn sie innerhalb von zwei Jahren die Hilfebedürftigkeit überwinden.
Mit dem Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz werden die Höchstbefristungsgrenzen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz erhöht. Damit wird sichergestellt, dass junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifikationsphase, deren Arbeit aktuell durch die Corona-Pandemie unterbrochen wird, diese auch über die aktuellen Höchstbefristungsgrenzen hinaus weiterführen können. Weiterhin wird festgelegt, dass Zuverdienst in systemrelevanten Bereichen, den Studierende in der aktuellen Krisensituation zusätzlich aufnehmen, nicht auf ihr BAföG angerechnet wird.
Mit dem befristeten Planungssicherstellungsgesetz soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Dazu sollen künftig Alternativen zur Verfügung gestellt werden, bei denen die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch nicht anwesend sein müssen. Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese etwa über das Internet zugänglich gemacht werden.
Der Bundesrat wird auch eine kleinere EEG-Novelle abschließend beraten. Unter anderem soll das derzeit befristet ausgesetzte Privileg der Bürgerenergiegesellschaften, auch ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land teilzunehmen, dauerhaft abgeschafft werden. Zudem enthält das Gesetz Änderungen zum Umgang mit Fristproblemen, die durch die Corona-Pandemie bedingt sind.
Hamburg setzt sich für die Förderung technischer Assistenzsysteme in der Pflege ein
Die Pflege steht vor großen Herausforderungen, für die es innovative Lösungen braucht. Auf Antrag Berlins, Hamburgs und anderer Länder fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Förderung technischer Assistenzsysteme vorzulegen. Durch ihren Einsatz kann die Selbständigkeit pflegebedürftiger Menschen länger erhalten oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands verzögert werden. Insbesondere wird der Bund aufgefordert, das Anerkennungsverfahren für solche Systeme zu vereinfachen und einheitliche Voraussetzungen für alle Pflegekassen zur Genehmigung und regelhaften Finanzierung zu schaffen.
Wohngeldsteigerung im Kontext des Klima-Pakets
Die Bundesregierung hat die CO2-Bepreisung unter anderem im Sektor Wärme zum 1. Januar 2021 beschlossen. In diesem Zusammenhang sollen Familien, die Wohngeld beziehen, entlastet werden. Das Gesetz sieht die Einführung einer nach der Haushaltsgröße gestaffelten CO2-Komponente im Wohngeld vor, die bei der Miete mit einbezogen werden soll. Dadurch kommt es ab dem 1. Januar 2021 zu einer Erhöhung des ausgezahlten Wohngeldes. Die Mehrbelastung aufgrund der CO2-Bepreisung im Sektor Wärme wird so kompensiert.
Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Durch die CO2-Bepreisung unter anderem im Sektor Wärme wird ein notwendiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet. Die dadurch entstehende Mehrbelastung für Haushalte mit geringem Einkommen wird durch die Einführung der CO2-Komponente im Wohngeld aufgefangen. Dies befürworten wir ausdrücklich. Hamburg hat das Gesetzesvorhaben von Beginn an vollumfänglich unterstützt.“
Hamburg sieht seine Vorschläge beim Update des NetzDG verwirklicht
Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) fortentwickelt. Die Informationspflichten werden ergänzt, um den Informationsgehalt und die Vergleichbarkeit der Transparenzberichte zu erhöhen. Die erforderliche Nutzerfreundlichkeit der Meldewege zum Übermitteln von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte wird klargestellt. Ferner wird ein Verfahren zum Umgang mit Beschwerden gegen Maßnahmen des Anbieters eines sozialen Netzwerkes geschaffen sowie eine Anerkennungsmöglichkeit für eine Schlichtungsstelle für entsprechende Streitigkeiten eingeführt.
Justizsenator Dr. Till Steffen: „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz muss dringend weiterentwickelt werden. Es braucht dieses Update. Schön, dass das Bundesjustizministerium unsere Ideen berücksichtigt und nun für mehr Nutzerfreundlichkeit sorgen will. Es kann nicht sein, dass Nutzerinnen und Nutzer erst lang herumklicken müssen, bis sie zum Beschwerdeformular gelangen. Dieser Weg könnte nun einfacher werden.“ Außerdem sieht der jetzige Entwurf ein Gegenvorstellungsverfahren vor, das dem Hamburger Vorschlag nach einer Clearingstelle entspricht. „Soziale Netzwerke leben vom Diskurs und der Kontroverse. Es ist wichtig, dass sich Nutzerinnen und Nutzer wehren können, wenn ihre Einträge von den Netzwerken unrechtmäßig gelöscht oder Löschungen zu Unrecht unterlassen wurden“, so Steffen.
Gesetz für die Endlagersuche
In Deutschland soll bis 2031 ein Ort gefunden werden, in dem hoch radioaktiver Atommüll eine Million Jahre lang möglichst sicher unterirdisch lagern kann. Der Bundesrat stimmt am Freitag über das dafür vorgesehene sogenannte Geologiedatengesetz ab. Dieses soll u. a. für die Endlagersuche regeln, wie geologische Daten übermittelt und gesichert werden. Insbesondere im Fokus stehen die Datensätze privater Unternehmen. Diese enthalten in vielen Fällen detaillierte Informationen über die Beschaffenheit des Untergrunds und wurden etwa bei der Suche nach Erdgas oder Erdöl gesammelt. Umstritten ist dabei die Frage, welche Interessen beim Bereitstellen der Daten schwerer wiegen: Die der Eigentümer oder die der Öffentlichkeit, die Transparenz bei der Endlagersuche verlangt. Das Gesetz sieht nun vor, dass gewisse Daten nur in einem geschützten Datenraum bereitgestellt werden sollen und nur unabhängigen Sachverständigen der Zugang gestattet sein soll.