Darauf haben viele Familien gewartet: Auf Hamburgs öffentlichen Spielplätzen ist ab morgen, 6. Mai 2020, das Klettern, Rutschen, Schaukeln und Toben wieder erlaubt. Auch viele Spielplätze auf privaten Flächen sind wieder zugänglich. Kinder unter sieben Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen spielen.
Jens Kerstan, Umweltsenator: „Endlich können wir die Spielplätze wieder zum Spielen freigeben – darauf haben viele Eltern und Kinder seit Wochen gewartet. Das ist eine wirklich gute Nachricht. Ich danke allen Familien, die so lange, so konsequent und geduldig die Regeln beachtet und die Einschränkungen akzeptiert haben. Die Entwicklung der Infektionszahlen zeigt, dass es richtig war so zu verfahren und macht die Öffnung wieder möglich. Ganz ohne Einschränkungen geht es aber noch nicht: Kleinere Kinder unter sieben Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen spielen, für Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene gilt die Abstandsregelung. Gerade in Zeiten wie diesen merken wir alle, wie wichtig solche Spiel- und Freiflächen in Hamburg sind. Die mehr als 740 Spielplätze sind ein entscheidender Beitrag für die Lebensqualität in unserer Stadt. Deswegen investieren wir weiterhin in ihre Qualität und haben neue Standorte in Planung. Allein für die Sanierung der Spielplätze stehen 10 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung.“
Melanie Leonhard, Familiensenatorin: „Bewegung an der frischen Luft kann nicht schädlich sein. Kinder müssen toben dürfen! Ich bin froh, dass wir die Spielplätze wieder aufmachen können, dieser Schritt ist gerade für Stadtkinder sehr nötig. Auch die weiteren Schritte werden wir nun sorgsam abwägen, um niemanden zu gefährden, und die Bedürfnisse von Kindern und Familien im Blick zu behalten. Dafür setze ich mich auch in den kommenden Wochen ein.“
- Hamburgs öffentliche Spielplätze und Spielgeräte sind ab morgen wieder geöffnet.
- Sie können täglich von 7 bis 20 Uhr genutzt werden.
- Diese Regelung gilt auch für private Spielplätze nach Hamburgischer Bauordnung, also beispielsweise in Innenhöfen und auf Flächen privater Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften.
- Kinder unter sieben Jahren dürfen die Spielplätze nur in Begleitung einer erwachsenen Person nutzen. Für Jugendliche ab 14 Jahren sowie erwachsene Begleitpersonen gilt die Abstandsregelung von 1,5 m.
- Eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht vorgesehen.
- Notbetreuungsgruppen aus Kitas ohne eigenen Außenbereich und Tagespflegepersonen mit bis zu fünf Kindern wird der Zutritt gestattet.
- Es ist keine Desinfektion von Spielgeräten oder Flächen vorgesehen.
- Auf öffentlichen Spielplätzen wird die Stadtreinigung dort, wo nötig, Papierkörbe häufiger leeren als bislang.
- Es wird eine Beschilderung der Spielplätze mit den Verhaltenshinweisen geben.
- Zu Bau- und Abenteuerspielplätzen, Fitnessinseln, Spielplätzen auf Schulhöfen und an Kitas und weiteren ähnlichen Angeboten sind Regelungen im Zusammenhang mit der Öffnung von Kitas und Schulen bzw. des Sportbetriebs vorgesehen