Drucksache: 21/16970 |
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Regelmäßig betont der Senat, dass die dualisierte Ausbildungsvorbereitung vor allem im Rahmen der Flüchtlingsintegration ein Erfolgsmodell sei. „Die Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten (AvM-Dual) bereitet junge Geflüchtete wirkungsvoll auf den Arbeitsmarkt vor“, so der Senat (Drs. 21/16139). Jegliche Kritik der CDU- Fraktion, dass die Übergangsquote in Ausbildung (zuletzt 26,2 Prozent) durchaus noch zu erhöhen sei, wehrte Rot-Grün stets ab und lehnte daher den Antrag „Erfolgs- quote von AvM-Dual durch Anpassungen deutlich erhöhen“ (Drs. 21/13989) auch ab. Im Hintergrund lief allerdings bereits eine Ausschreibung für Integrationsbegleiter für die dualisierte Ausbildungsvorbereitung. In dieser bekennt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), dass sie „die Quoten der Übergänge in Ausbildung nach der Ausbildungsvorbereitung jährlich zu steigern“ wünscht. Eine Kernaufgabe der Integra- tionsbegleiter sei der Aufbau einer angemessenen sprachlichen Kompetenz bei neu zugewanderten Jugendlichen“, so die BSB. Trotz des hier formulierten Defizits unter- stützte Rot-Grün die Forderung der CDU-Fraktion nach einer Ausweitung der Sprachförderung bei AvM-Dual nicht. Dabei zeigen die Ergebnisse der AVM-Dual-Abgänger- innen und -Abgänger des Jahres 2018 zum Deutschen Sprachendiplom der Kultusministerkonferenz für berufsbildende Schulen (DSD I Pro), dass von 640 Teilnehmern nur knapp die Hälfte das Sprachniveau B1 erreichte. Ausbildungsbetriebe wünschen sich aber sogar eher B2. Noch bedenklicher ist, dass mit 659 Personen fast die Hälfte der Abgänger nicht an der Prüfung zum DSD I PRO teilgenommen hat. Dies wird mit dem zentral gesetzten DSD-I-Pro-Prüfungstermin begründet, der nicht immer mit den Entlassungsterminen von AvM-Dual übereinstimme. Als Ersatz muss dann aber die Erlangung eines Sprachzertifikat nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenz- rahmen (GER) ermöglicht werden. Diese wurden zwar „zum Teil verpflichtend vermit- telt“ (Drs. 21/16425), muss aber für absolut alle AvM-Abgängerinnen und -Abgänger verpflichtend erfolgen, da eine zertifizierte Sprachstanderhebung die Ausgangslage bei Bewerbungen auf einen Ausbildungsplatz transparenter gestaltet und den weiteren Förderbedarf offenlegt.