Anlässlich der ausführlichen Ausschussbefassungen sowie der Expertenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz – HmbBGG) wurden auch die Stel- lungnahmen der verschiedenen Verbände eingehend beraten. Deren Forderung nach einem Partizipationsfonds, wie ihn die Bundesregierung in Höhe von einer Million Euro jährlich und das Bundesland Bremen mit 200 000 Euro jährlich eingeführt haben, konnte vom Senat nicht plausibel als unnötig deklariert werden. Der Senat verwies zwar darauf, dass die Interessenvertretungen Zuwendungen erhalten, doch diese berücksichtigen einmalig auftretende Sonderkosten nicht ausreichend, wie sie für die Erstellung von (Rechts-)Gutachten oder die Übertragung von Texten in sogenannte leichte Sprache, den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern oder durch techni- sche Hilfsmittel, die im Rahmen der Wahrnehmung von Aufgaben für die Organisation erforderlich sind, entstehen. Auch wäre es eine Überlegung wert, in einem Partizipa- tionsfonds Gelder für die Unterstützungsbedarfe ehrenamtlich tätiger Menschen mit Behinderung bereitzustellen.
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21/19401 |
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