Die Regelsteuer beträgt in Hamburg für jeden Hund § 9a Hundesteuergesetz 90 Euro im Kalenderjahr. Die Steuer für einen Hund, der aus einem Hamburger Tierheim erworben wird, wird auf Antrag für die ersten zwölf Monate nach Beginn der Steuer- pflicht auf 48 Euro ermäßigt.
Die Hamburger Tierheime platzen aus allen Nähten. Insbesondere die Vermittlung von älteren und von gesundheitlich beeinträchtigten Hunden gestaltet sich oft schwierig. Teilweise verbringen diese Hunde mehrere Jahre im Tierheim.
Neben den Vermittlungsgebühren kommen auf die neuen Hundehalter nicht zu unter- schätzende Futter-, Unterhaltungs- und Tierarztkosten zu. Eine dauerhafte Hunde- steuerbefreiung für schwer vermittelbare Hunde würde noch mehr Tierfreunde dazu bewegen, diesen Hunden aus dem Tierheim ein neues zu Hause zu geben und damit zu einer Entlastung des Tierheims beitragen. Eine derartige dauerhafte Hundesteuer- befreiung wäre ebenfalls ein Zeichen der Wertschätzung der Hunde, der Arbeit des Tierheims und der Entscheidung der künftigen Besitzer für einen schwer vermittelba- ren Hund aus dem Tierschutz. Laut Drs. 21/18478 beherbergte das Tierheim Süder- straße (zum 30. Juni 2019) 106 Hunde. Davon sind 23 Hunde länger als ein Jahr, elf Hunde länger als zwei Jahre und acht Hunde sogar schon länger als drei Jahre im Tierheim. Wir möchten, dass auch diese schwer vermittelbaren Hunde endlich ein neues zu Hause finden.