Drucksache: 21/15844 |
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Nicht zugelassene Fahrzeuge, die im öffentlichen Raum abgestellt werden, stellen eine unerlaubte Sondernutzung dar und werden in der Regel durch die Polizei identifiziert. Zunächst wird der Halter durch die Polizei mittels eines gelben Warnhinweises dazu aufgefordert, das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug unverzüglich zu entfernen. Die Polizei meldet den Sachverhalt anschließend dem Bezirksamt, das in der Regel nach einer Woche eine Kontrolle durchführt. Sollte das Fahrzeug nicht entfernt worden sein, wird im Rahmen der Überprüfung durch das Bezirksamt der Halter mittels eines roten Aufklebers unter erneuter Fristsetzung zur Entfernung des Fahrzeugs aufgefordert. Sollte das Fahrzeug nach Ablauf dieser zweiten Frist immer noch nicht entfernt worden sein, erfolgt die Halterermittlung bei der Zulassungsstelle über das vorhandene Kennzeichen oder beim Kraftfahrt-Bundesamt über die Fahrgestellnummer…..